Der 1. Meilenstein

Nachhaltigkeit entsteht in der Vielfalt der Aktivitäten. Weil dabei nicht alles gleichzeitig geht und immer etwas „Der Beginn“ ist, präsentieren wir hier unseren 1. Meilenstein:

Ein Nachhaltigkeitswettbewerb für Start-Ups und Unternehmen, die bestehende Alltagsanwendungen durch innovative, nachhaltige Produkte oder Lösungen ersetzen. Zunächst konzentrieren wir uns dabei auf den Großraum München – denn Alltagstauglichkeit beweist sich nur im konkreten Umfeld.

Gibt es nicht schon genug Wettbewerbe? Wir glauben: Nein.

Wir wollen mit unserer Initiative einen Anreiz setzen, konkret für Anwendungen im praktischen Alltag und in der Region zu innovieren. Unser erster Meilenstein: Ein Wettbewerb für Start-Ups und Unternehmen, die Wertschöpfungsketten in Hinblick auf regionale Aspekte neu definieren und dadurch innovative, nachhaltige Lösungen für Alltagsanwendungen schaffen. Zunächst konzentrieren wir uns dabei auf den Großraum München und Oberbayern.

Wen wir als Teilnehmer ansprechen: Der Nachhaltigkeitswettbewerb richtet sich nicht an Branchenriesen, sondern gezielt an kleine und mittelständische Unternehmen sowie Start-ups aus allen Branchen, die sich mit nachhaltigen Alltagsanwendungen beschäftigen (BtoB und BtoBtoC).  

Es können Produkte, Technik- oder Ingenieurleistungen genauso wie Dienstleistungen eingereicht werden, deren Entwicklung oder Markteinführung nicht länger als 5 Jahre zurückliegen. Der Wettbewerb richtet sich an alle Unternehmen und Start-ups, die ihren nachhaltigen Ansatz der Öffentlichkeit präsentieren und ihre Entwicklung erfolgreich am Markt positionieren möchten. Standort der Unternehmen muss die Metropolregion München sein. 

Wen wir als Teilnehmer ansprechen: Der Nachhaltigkeitswettbewerb richtet sich nicht an Branchenriesen, sondern gezielt an Start-ups, sowie kleine und mittelständische Unternehmen aus allen Branchen, die sich mit nachhaltigen Alltagsanwendungen beschäftigen (BtoB und BtoBtoC).  Es können Produkte, Technik- oder Ingenieurleistungen genauso wie Dienstleistungen, deren Entwicklung oder Markteinführung nicht länger als 5 Jahre zurückliegen, eingereicht werden.